Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu verschaffen. Außerdem muss er sofort nach der Ausführunga unserer Reinigungsarbeiten überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und sonstige Anlagen in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen worden sind.
2. Gefährliche Stoffe
Vor der Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber alle gefährliche Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Leitungen enthalten schriftlich aufzuführen und einen Mitarbeiter unseres Unternehmens zu übergeben. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den Monteuren in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung bei Ableitungen in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet für den Fall, dass besondere Gefahr zu erwarten ist, einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe der vorgezeichneten Art nicht angegeben und in entsprechender Form uns schriftlich angezeigt wurden, stellt der Auftraggeber uns von der Haftung für Schäden anlässlich der Reinigungsarbeiten frei.
3. Arbeitsdurchführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie sonstiger Durchführungsweise der Arbeit obliegt allein unseren Monteuren, die hierbei vor allem den Gesichtspunkt einer nachhaltigen Reinigungswirkung zu beachten haben.
4. Arbeitserfolg
Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für den Erfolg können wir keine Gewähr übernehmen.
5. Ausschluss der Verantwortung
Wir übernehmen keine Verantwortung für sämtliche unmittelbare Schäden die entstehen durch:
a) Arbeiten an defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßigen installierten Entwässerungsgegenständen, Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen
b) Arbeiten an Bögen, Abzweigen und Doppelabzweigen mit einem Winkel von mehr als 45° Grad
c) Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
d) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in Entwässerungsgegenständen oder Leitungen stecken bleiben oder verloren gehen
e) Arbeiten mit gefährlichen Stoffen unter Voraussetzung der Nummer 2.
6. Haftung
Aus gesetzlicher und vertraglichen Haftungsbeständen (insbesondere) im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei der Vertraghandlung oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Reklamation
Wegen der ständigen Benutzung von Entwässerungsgegenständen oder Leitungen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen uns Reklamationen innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung der Reinigungsarbeiten schriftlich zugehen. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Greifswald.